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Erwerbsminderungsrente bei Suchterkrankungen

Eine Abhängigkeitserkrankung ist eine Krankheit im Sinne des Rentenrechts. Zur Erwerbsminderungsrente führt sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind die Behandlungsmöglichkeiten und die körperlichen und psychischen Folgeschäden.

Sucht als Krankheit

Die Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten oder Drogen ist als Krankheit anerkannt. Für die Erwerbsminderungsrente fragt die Rechtsprechung allerdings zusätzlich, ob der Betroffene die Abhängigkeit mit eigener Willensanstrengung und mit ärztlicher Hilfe, insbesondere durch eine Entwöhnungsbehandlung, überwinden kann. Ist das der Fall, liegt in der Regel noch keine rentenrelevante Erwerbsminderung vor.

Entwöhnung vor Rente

Entwöhnungsbehandlungen sind Leistungen der medizinischen Rehabilitation, für die regelmäßig die Rentenversicherung zuständig ist. Die Rentenversicherung wird daher meist zunächst auf eine solche Behandlung verweisen. Ein Rentenanspruch kommt vor allem in Betracht, wenn

  • mehrere qualifizierte Entwöhnungsbehandlungen erfolglos geblieben sind und die Abhängigkeit chronifiziert ist,
  • die Steuerungsfähigkeit krankheitsbedingt so weit aufgehoben ist, dass eine Abstinenz aus eigener Kraft nicht erreichbar ist, oder
  • bereits erhebliche Folgeschäden eingetreten sind.

Folgeerkrankungen

Häufig sind es nicht die Abhängigkeit selbst, sondern ihre Folgen, die das Leistungsvermögen dauerhaft mindern. Dazu gehören etwa Lebererkrankungen, Polyneuropathien mit Gang- und Gleichgewichtsstörungen, hirnorganische Schäden mit Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen sowie begleitende Depressionen oder Angststörungen. Diese Folgeschäden bleiben auch bei Abstinenz bestehen und sind wie jede andere Erkrankung zu bewerten.

Hinweise für die Praxis

Offenheit gegenüber den Gutachtern ist wichtig. Widersprüchliche Angaben zum Konsum schwächen die Glaubwürdigkeit insgesamt. Dokumentieren Sie Entgiftungen, Entwöhnungen, Selbsthilfe und Rückfälle lückenlos. Ein Aufforderungsschreiben zur Entwöhnungsbehandlung sollten Sie ernst nehmen. Eine unberechtigte Weigerung kann zur Versagung der Leistung führen.

Das sollten Sie jetzt tun

  • Behandlungsverlauf (Entgiftung, Entwöhnung, Rückfälle) chronologisch zusammenstellen.
  • Folgeerkrankungen fachärztlich abklären und dokumentieren lassen.
  • Aufforderungen der Rentenversicherung zur Behandlung nicht ignorieren.

Ihre Situation einschätzen lassen

Reinhold Dotterweich · Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.

Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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