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Zu den häufigsten Streitpunkten: Nr. 11

Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente – was erlaubt ist und wo Risiken liegen

Seit 2023 gelten für Erwerbsminderungsrenten jährliche Hinzuverdienstgrenzen. Wer sie überschreitet, erhält eine gekürzte Rente. Wer zu viel arbeitet, riskiert zudem, dass die Rentenversicherung die Erwerbsminderung selbst in Frage stellt.

Die Hinzuverdienstgrenzen 2026

RentenartHinzuverdienstgrenze 2026 (jährlich)
Rente wegen voller Erwerbsminderung20.763,75 €
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungmindestens 41.527,50 €; individuell höher, abhängig vom höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung

Die Grenzen werden jährlich angepasst. Wird die Grenze überschritten, fällt die Rente nicht sofort weg. Der übersteigende Betrag wird jedoch anteilig angerechnet. Die Rentenversicherung rechnet zunächst mit einer Prognose und prüft im Folgejahr das tatsächliche Einkommen.

Achtung: Die Arbeitszeit zählt mit

Unabhängig vom Geld gilt: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf nur in einem Umfang arbeiten, der zu seinem festgestellten Leistungsvermögen passt, also unter drei Stunden täglich. Wer deutlich mehr arbeitet, liefert der Rentenversicherung ein Indiz dafür, dass die Erwerbsminderung nicht mehr besteht. Das kann eine Überprüfung und im schlimmsten Fall eine Entziehung nach sich ziehen. Klären Sie vor Aufnahme einer Tätigkeit, was Ihr Bescheid zulässt.

Arbeitserprobung

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung können Bezieher einer Erwerbsminderungsrente seit 2024 in einer Arbeitserprobung testen, ob sie wieder mehr arbeiten können, ohne den Rentenanspruch zu verlieren. Die Erprobung dauert in der Regel sechs Monate, im Einzelfall kürzer oder länger. Die Rente läuft währenddessen weiter. Setzt sich die Arbeit anschließend dauerhaft fort, prüft die Rentenversicherung den Anspruch für die Zukunft. Zahlungen für die Vergangenheit werden nicht zurückgefordert. Sprechen Sie eine solche Erprobung vorher mit der Rentenversicherung ab.

Rückforderungen der Rentenversicherung

Stellt die Rentenversicherung im Nachhinein fest, dass zu viel gezahlt wurde, hebt sie die Bewilligung teilweise auf und fordert die Überzahlung zurück. Solche Bescheide sind fehleranfällig. Typische Streitpunkte sind:

  • Wurde Einkommen dem richtigen Zeitraum zugeordnet, etwa bei einer befristeten Rente, einer Unterbrechung oder einer späteren Weitergewährung?
  • Sind Einmalzahlungen wie Urlaubsabgeltung oder Abfindung überhaupt Hinzuverdienst?
  • Durfte die Rentenversicherung rückwirkend aufheben, oder greift Vertrauensschutz?
  • Sind die Fristen für die Aufhebung eingehalten?

Gegen den Rückforderungsbescheid ist der Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Er sollte genutzt werden, auch wenn die Überzahlung auf den ersten Blick plausibel erscheint.

Das sollten Sie jetzt tun

  • Jede Aufnahme einer Tätigkeit vorher der Rentenversicherung melden.
  • Arbeitszeit mit dem festgestellten Leistungsvermögen abgleichen.
  • Rückforderungsbescheide innerhalb eines Monats anfechten und prüfen lassen.

Ihre Situation einschätzen lassen

Reinhold Dotterweich · Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.

Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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