EU, EWR und Schweiz
Nach dem europäischen Koordinierungsrecht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, werden Versicherungszeiten aus anderen Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Wartezeit und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mitberücksichtigt. Jeder Staat zahlt aber nur seinen eigenen Rentenanteil. Ausländische Pflichtbeitragszeiten können damit helfen, die 3-aus-5-Regel zu erfüllen.
Sozialversicherungsabkommen
Mit zahlreichen Staaten außerhalb der EU, etwa der Türkei, mehreren Westbalkanstaaten oder den USA, bestehen bilaterale Abkommen. Ob und in welchem Umfang Zeiten zusammengerechnet werden, hängt vom jeweiligen Abkommen ab. Hier lohnt eine genaue Prüfung.
Unterschiedliche medizinische Bewertungen
Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt nach dem Recht jedes einzelnen Staates. Eine Invaliditätsrente in einem anderen Land bindet die Deutsche Rentenversicherung nicht. Umgekehrt gilt dasselbe. Ärztliche Unterlagen aus dem Ausland sind aber zu berücksichtigen. Übersetzte und aussagekräftige Befunde verbessern die Chancen erheblich.
Antrag und Verfahren
Der Antrag wird in der Regel in dem Staat gestellt, in dem Sie wohnen. Er gilt dann auch für die anderen beteiligten Staaten. Wohnen Sie im Ausland, kann eine Begutachtung durch einen Arzt vor Ort oder in Deutschland erforderlich werden. Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung werden vor deutschen Sozialgerichten geführt, auch wenn Sie im Ausland leben.
Das sollten Sie jetzt tun
- Nachweise über ausländische Versicherungszeiten zusammenstellen.
- Ausländische Arztberichte übersetzen lassen.
- Prüfen lassen, ob ausländische Zeiten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen retten.
Ihre Situation einschätzen lassen
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.
Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.