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Die häufigsten Streitpunkte bei der Erwerbsminderungsrente

Worüber Versicherte und Rentenversicherung vor den Sozialgerichten am häufigsten streiten, in absteigender Reihenfolge, mit kurzer Erläuterung und dem Weg zum passenden Ratgeber.

Grundlage ist eine Auswertung veröffentlichter Entscheidungen der Sozialgerichte, der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts aus den letzten 10 bis 15 Jahren. Die Reihenfolge gibt wieder, wie häufig und wie nachhaltig ein Thema die Verfahren prägt. Sie ist keine Statistik, sondern eine fachliche Einordnung. In vielen Verfahren kommen mehrere Streitpunkte zusammen.

Die 14 Hauptstreitpunkte

1

Quantitatives Leistungsvermögen und Streit um die Gutachten

Der mit Abstand häufigste Streitpunkt: Kann der Versicherte unter drei, drei bis unter sechs oder mindestens sechs Stunden täglich arbeiten? Oft widersprechen sich die Gutachten aus dem Verwaltungsverfahren, die gerichtlichen Gutachten und das Gutachten nach § 109 SGG.

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2

Psychische Erkrankungen: „nicht austherapiert“, Konsistenz und Beschwerdenvalidierung

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten. Gestritten wird darüber, ob Behandlungsmöglichkeiten erst ausgeschöpft sein müssen und wie Testverfahren zur Beschwerdenvalidierung zu bewerten sind. Die Landessozialgerichte entscheiden hier unterschiedlich.

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3

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen und 3-aus-5-Regel

Fehlen drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren, scheitert die Rente trotz schwerer Erkrankung. Besonders betroffen sind Langzeitarbeitslose, Selbständige und Versicherte mit langen Familienphasen.

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4

Zeitpunkt des Leistungsfalls und Beweislast

Ist die Erwerbsminderung schon zu einem Zeitpunkt eingetreten, als die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt waren? Für einen früheren Leistungsfall ist der volle Beweis nötig.

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5

Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und schwere spezifische Leistungsbehinderung

Auch bei sechs Stunden Restleistungsvermögen kann die volle Rente bestehen, wenn die Rentenversicherung keine konkrete Verweisungstätigkeit benennen kann. Das Bundessozialgericht hat die Maßstäbe dafür mehrfach präzisiert.

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6

Wegefähigkeit

Wer viermal täglich keine 500 Meter in zumutbarer Zeit zu Fuß bewältigen und auch keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, ist erwerbsgemindert. Streitig ist oft, ob ein Kraftfahrzeug oder Mobilitätshilfen die Wegefähigkeit wiederherstellen.

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7

Weitergewährung nach Befristung und Entziehung der Rente

Bei der Weitergewährung werden medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen vollständig neu geprüft. Bei der Entziehung einer Dauerrente muss die Rentenversicherung eine wesentliche Besserung nachweisen.

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8

Befristete oder unbefristete Rente

Eine Dauerrente gibt es nur, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist. Das muss medizinisch klar und widerspruchsfrei belegt sein.

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9

Arbeitsmarktrente bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt

Wer nur drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann und keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz hat, erhält in der Regel die volle Rente. Streit entsteht häufig bei der Weitergewährung.

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10

Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI

Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gilt noch ein Berufsschutz nach dem Mehrstufenschema. Heute betrifft das vor allem laufende Verfahren und rückwirkende Ansprüche.

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11

Hinzuverdienst, Rückforderung und Vertrauensschutz

Seit der Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen wird häufig über die Zuordnung von Einkommen, Einmalzahlungen und Rückforderungen gestritten, gerade bei befristeten Renten.

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12

Mitwirkungspflichten und Versagung

Darf die Rentenversicherung eine Behandlung, eine Untersuchung oder eine Reha verlangen? Eine Versagung ist nur nach schriftlicher Belehrung und Fristsetzung zulässig.

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13

Rentenbeginn und Umdeutung des Reha-Antrags

Ab wann wird die Rente gezahlt? Streit gibt es um den siebten Kalendermonat bei befristeten Renten, um die Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag und um Nachzahlungszeiträume.

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14

Verhältnis zu GdB und Pflegegrad

Ein hoher Grad der Behinderung oder ein Pflegegrad begründet für sich genommen keine Erwerbsminderung. Viele Klagen beruhen auf diesem Missverständnis.

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Weitere typische Problemkonstellationen

Diese Fragen treten seltener in den Vordergrund, sind aber für Betroffene oft genauso entscheidend.

15

Häufige Arbeitsunfähigkeit und betriebsunübliche Pausen

Ein eigenständiger, oft unterschätzter Grund für einen verschlossenen Arbeitsmarkt.

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16

Long COVID, ME/CFS, Fibromyalgie und Schmerzstörungen

Schwer objektivierbare Erkrankungen, bei denen die Dokumentation über den Erfolg entscheidet.

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17

Abhängigkeitserkrankungen

Ist eine Entwöhnung zumutbar? Welche Rolle spielen Folgeschäden?

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18

Aufforderung der Krankenkasse nach § 51 SGB V

Zehn-Wochen-Frist, Wegfall des Krankengeldes, eingeschränktes Dispositionsrecht.

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19

Krankengeld, Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld und Jobcenter

Versorgungslücken vermeiden und Erstattungsansprüche verstehen.

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20

Rentenhöhe, Abschläge und EM-Rentenzuschlag

Zurechnungszeit, Höchstabschlag von 10,8 % und Zuschlag für Bestandsrentner.

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21

Sonderwege zur Rente

Rente nach 20 Jahren Wartezeit und vorzeitige Wartezeiterfüllung nach Arbeitsunfall.

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22

Versicherungszeiten im Ausland

Zusammenrechnung von Zeiten und abweichende Bewertungen der beteiligten Staaten.

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23

Arbeitsrechtliche Folgen der EM-Rente

Ende oder Ruhen des Arbeitsverhältnisses, kurze Fristen, Schutz schwerbehinderter Menschen.

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24

Verfahrensrechtliche Hebel

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, Gutachten nach § 109 SGG, neuer Antrag statt Klage.

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Welcher Streitpunkt betrifft Sie?

Reinhold Dotterweich · Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.

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