Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Kurze Antworten auf die Fragen, die mir in der Beratung am häufigsten gestellt werden.
Wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Bei drei bis unter sechs Stunden liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Die teilweise Rente beträgt die Hälfte der vollen Rente. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen, wird aber häufig trotzdem die volle Rente gezahlt.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, um die Frist zu wahren.
Ein erheblicher Teil der Anträge, nach verbreiteten Angaben fast jeder zweite, wird zunächst abgelehnt. Viele dieser Ablehnungen werden im Widerspruchs- oder Klageverfahren korrigiert.
Ja. Die Rente wird ab dem zutreffenden Rentenbeginn nachgezahlt. Haben in der Zwischenzeit Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Jobcenter geleistet, werden deren Erstattungsansprüche verrechnet.
Vor den Sozialgerichten fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an. Die Anwaltskosten trägt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz. Ohne Versicherung kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Bei Erfolg muss die Rentenversicherung die Kosten ganz oder überwiegend erstatten.
Der Grad der Behinderung misst die Auswirkungen auf die Teilhabe in allen Lebensbereichen, die Erwerbsminderung dagegen die tägliche Arbeitsfähigkeit. Beide Verfahren sind voneinander unabhängig. Ein hoher GdB ist ein Indiz, aber kein Anspruch.
Das ist umstritten. Mehrere Gerichte stellen auf das tatsächliche aktuelle Leistungsvermögen ab und berücksichtigen die Behandelbarkeit erst bei der Befristung. Andere verlangen, dass zumutbare Behandlungen zunächst wahrgenommen werden. Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Behandlung ist in jedem Fall wichtig.
Jeweils höchstens drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit. Nach insgesamt neun Jahren Befristung wird die Rente in der Regel unbefristet, außer bei der arbeitsmarktbedingten Rente.
Bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro im Kalenderjahr, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro. Bei voller Erwerbsminderung muss zudem die Arbeitszeit zum festgestellten Leistungsvermögen passen.
Kraft Gesetzes nicht. Viele Tarifverträge, etwa der TVöD, sehen aber eine Beendigung oder ein Ruhen vor. Dabei gelten sehr kurze Fristen. Lassen Sie sich unmittelbar nach Zugang des Rentenbescheids arbeitsrechtlich beraten.
Dann kommt Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III in Betracht. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos.
Ja, über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X oder einen neuen Antrag. Bei erfolgreicher Überprüfung wird bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt.
Ja. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Die Kommunikation läuft per Telefon, E-Mail und Post. Gerichtstermine nehme ich selbst oder über erfahrene Terminsvertreter wahr.
Den Bescheid der Rentenversicherung, soweit vorhanden das Gutachten oder den Reha-Entlassungsbericht, Ihren Versicherungsverlauf und eine Liste Ihrer Ärzte und Diagnosen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Reinhold Dotterweich · Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.