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Zu den häufigsten Streitpunkten: Nr. 20

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente – und stimmt Ihr Bescheid?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von Ihrem bisherigen Versicherungsleben und von einigen Besonderheiten ab. Fehler im Versicherungsverlauf wirken sich ein Leben lang aus, auch auf die spätere Altersrente.

Wie wird die Rente berechnet?

Grundlage sind die Entgeltpunkte aus Ihrem Versicherungsleben: Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten des Leistungsbezugs und weitere Zeiten. Die volle Erwerbsminderungsrente entspricht rechnerisch einer Altersrente mit dem Rentenartfaktor 1,0. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte.

Die Zurechnungszeit

Weil Erwerbsgeminderte nicht mehr bis zum Rentenalter Beiträge zahlen können, werden sie so gestellt, als hätten sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weitergearbeitet. Das ist die Zurechnungszeit. Sie wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Bewertet wird sie mit dem Durchschnitt der bisherigen Beiträge. Zeiten mit geringem Verdienst kurz vor der Erwerbsminderung, etwa wegen Krankheit, werden dabei in einer Vergleichsberechnung ausgeklammert, wenn das günstiger ist.

Abschläge

Für jeden Monat, den die Rente vor einem bestimmten Bezugsalter beginnt, wird ein Abschlag von 0,3 % fällig, höchstens jedoch 10,8 %. In der Praxis erreichen die meisten Erwerbsminderungsrenten diesen Höchstabschlag. Er bleibt auch für eine anschließende Altersrente grundsätzlich bestehen.

EM-Rentenzuschlag für Bestandsrentner

Wer seine Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, profitierte noch nicht von den späteren Verbesserungen bei der Zurechnungszeit. Zum Ausgleich gibt es einen Zuschlag (§ 307i SGB VI):

  • 7,5 % bei Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014,
  • 4,5 % bei Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018.

Der Zuschlag wird ohne Antrag gezahlt, seit Juli 2024 zunächst gesondert und seit Dezember 2025 als Teil der monatlichen Rente. Er gilt auch für eine anschließende Alters- oder Hinterbliebenenrente. Wer den Zuschlag nicht erhält, obwohl die Voraussetzungen vorliegen, sollte nachfragen.

Rentenbescheid prüfen

Häufige Fehlerquellen sind fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten, Lücken bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit, ausländische Zeiten sowie Zeiten aus der ehemaligen DDR. Gegen den Rentenbescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Danach bleibt der Überprüfungsantrag.

Das sollten Sie jetzt tun

  • Versicherungsverlauf im Bescheid auf Lücken und fehlende Zeiten prüfen.
  • Bei Rentenbeginn 2001 bis 2018 die Zahlung des EM-Rentenzuschlags kontrollieren.
  • Fehler innerhalb der Widerspruchsfrist geltend machen.

Ihre Situation einschätzen lassen

Reinhold Dotterweich · Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.

Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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