Wann sollten Sie den Antrag stellen?
Stellen Sie den Antrag, sobald absehbar ist, dass Sie Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr oder nur noch stundenweise ausüben können. Zu langes Warten kann Geld kosten:
- Eine unbefristete Rente beginnt mit dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten danach gestellt wird. Bei späterem Antrag beginnt sie erst mit dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
- Eine befristete Rente, also der Regelfall, wird nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung geleistet (§ 101 Abs. 1 SGB VI).
- Zu spät gestellte Anträge können zudem an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen scheitern, wenn die letzten Pflichtbeiträge immer weiter zurückliegen.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag kann online über die Deutsche Rentenversicherung, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle, über die Versichertenberater und Versichertenältesten oder bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Zum Antrag gehört eine Anlage mit Angaben zu den gesundheitlichen Verhältnissen und eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Angaben zur Gesundheit
Dieser Teil ist der wichtigste. Hier legen Sie fest, welche Erkrankungen die Rentenversicherung prüft und welche Ärzte sie befragt.
- Führen Sie alle Erkrankungen auf, auch die, die Ihnen „nebensächlich“ erscheinen, zum Beispiel Schlafstörungen, Schmerzen oder psychische Belastungen.
- Nennen Sie alle behandelnden Ärzte und Therapeuten mit Anschrift, besonders die Fachärzte.
- Beschreiben Sie die Folgen konkret: „Nach 20 Minuten Sitzen muss ich aufstehen“ ist aussagekräftiger als „Rückenschmerzen“.
- Geben Sie Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte vollständig an.
Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
- Aktuelle Arzt-, Krankenhaus- und Reha-Berichte sowie Medikamentenplan
- Versicherungsverlauf, falls vorhanden; Lücken vorher klären
- Angaben zur bisherigen Tätigkeit und zum Arbeitgeber
- Bescheide über Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Gegebenenfalls Schwerbehindertenbescheid
- Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer
Häufige Fehler im Antrag
- Erkrankungen werden verharmlost oder weggelassen.
- Nur der Hausarzt wird angegeben, nicht die Fachärzte.
- Der Zeitpunkt, seit dem die Einschränkungen bestehen, wird zu spät angesetzt. Das kann für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen entscheidend sein.
- Lücken im Versicherungsverlauf werden nicht geklärt.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Die Rentenversicherung holt Befundberichte ein, wertet vorhandene Unterlagen aus und veranlasst häufig eine eigene Begutachtung oder eine Reha. Am Ende steht ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat.
Das sollten Sie jetzt tun
- Versicherungsverlauf anfordern und Lücken klären.
- Eine Liste aller Erkrankungen, Ärzte und Behandlungen erstellen.
- Die eigenen Einschränkungen im Alltag konkret aufschreiben.
- Bei Unsicherheit den Antrag vor Abgabe prüfen lassen.
Ihre Situation einschätzen lassen
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.
Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.