Das Kernproblem: fehlende „harte“ Befunde
Post-COVID-Syndrom, Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS), Fibromyalgie und chronische Schmerzstörungen haben eines gemeinsam: Die Leistungseinschränkung zeigt sich vor allem im Alltag, nicht im Röntgenbild. Gutachter beschreiben dann oft einen „unauffälligen Untersuchungsbefund“ und kommen zu einem sechsstündigen Leistungsvermögen.
Rechtlich ist das kein Hindernis. Auch das Sozialrecht verlangt keinen bestimmten apparativen Befund. Entscheidend ist, ob die Leistungseinschränkung nachvollziehbar und widerspruchsfrei festgestellt werden kann. Dafür braucht es eine sorgfältige Funktionsbeschreibung.
Belastungsintoleranz und PEM richtig darstellen
Typisch für ME/CFS und viele Long-COVID-Verläufe ist die Post-Exertional Malaise (PEM): Die Beschwerden verschlimmern sich zeitverzögert nach körperlicher oder geistiger Belastung, oft für Tage. Eine einstündige Untersuchung bildet das nicht ab. Ein Betroffener kann beim Gutachter durchaus „funktionieren“ und danach zwei Tage im Bett liegen. Genau dieser Zusammenhang muss in den Unterlagen und im Gutachten auftauchen.
Dokumentation, die überzeugt
- Symptom- und Aktivitätstagebuch über mehrere Wochen, mit Belastungen, Erholungszeiten und Rückfällen.
- Fachärztliche Berichte, etwa aus Neurologie, Rheumatologie, Schmerztherapie oder einer Post-COVID-Ambulanz, mit konkreten Angaben zur Belastbarkeit.
- Standardisierte Fragebögen und Skalen zur Fatigue und zur Funktionsfähigkeit, idealerweise mehrfach im Verlauf.
- Gescheiterte Wiedereingliederungen und Arbeitsversuche. Sie sind oft der überzeugendste Beleg.
- Reha-Verlauf: Hat sich Ihr Zustand in der Reha verschlechtert, muss das im Entlassungsbericht stehen.
Die Wahl des Sachverständigen
Bei diesen Krankheitsbildern hängt viel davon ab, ob der Sachverständige mit der Erkrankung vertraut ist. Im Gerichtsverfahren kann auf die Auswahl Einfluss genommen werden, unter anderem über Anregungen an das Gericht und über den Antrag nach § 109 SGG.
Was oft übersehen wird
Auch wenn ein Gutachter eine mehrstündige Arbeitsfähigkeit annimmt, können betriebsunübliche Pausen, eine eingeschränkte Wegefähigkeit oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen trotzdem zur vollen Rente führen. Siehe Volle Rente trotz Restleistungsvermögen.
Das sollten Sie jetzt tun
- Ein Symptom- und Aktivitätstagebuch über mindestens vier bis sechs Wochen führen.
- Fachärztliche Berichte mit konkreten Belastungsgrenzen anfordern.
- Gescheiterte Wiedereingliederungen und Arbeitsversuche dokumentieren.
- Den Reha-Entlassungsbericht sofort prüfen und bei Fehlern reagieren.
Ihre Situation einschätzen lassen
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.
Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.