Der Grundsatz „Reha vor Rente“
Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten oder wiederhergestellt werden kann (§ 9 SGB VI). Erst wenn das nicht möglich ist, kommt die Rente in Betracht. Eine Reha ist daher häufig ein Zwischenschritt. Ihr Entlassungsbericht prägt das weitere Verfahren maßgeblich.
Wann der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt
Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt als Rentenantrag, wenn Sie erwerbsgemindert sind und eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder die Reha die Erwerbsminderung nicht verhindert hat (§ 116 Abs. 2 SGB VI). Das hat einen Vorteil: Der frühere Antragszeitpunkt bleibt für den Rentenbeginn erhalten.
Die Aufforderung der Krankenkasse nach § 51 SGB V
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Krankenkasse Ihnen eine Frist von zehn Wochen setzen, um einen Antrag auf Reha zu stellen. Stellen Sie den Antrag nicht fristgerecht, entfällt das Krankengeld mit Ablauf der Frist (§ 51 Abs. 3 SGB V).
Folgen für Krankengeld und Rente
Wird die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, endet der Anspruch auf Krankengeld. Für die Zeit, in der Krankengeld und Rente zusammentreffen, macht die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegen die Rentenversicherung geltend. Die Rentennachzahlung fließt dann ganz oder teilweise an die Krankenkasse. Da die Rente oft niedriger ist als das Krankengeld, kann der Rentenbeginn finanziell spürbar sein. Mehr dazu unter Krankengeld, Arbeitslosengeld und Jobcenter.
Aus der Rechtsprechung
Krankengeld endet mit dem festgesetzten Rentenbeginn
Das BSG hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem Zeitpunkt „beziehen“, den der Rentenversicherungsträger als Rentenbeginn festsetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen.
Hinweis: Die Entscheidungen sind verkürzt und in eigenen Worten wiedergegeben. Jede Entscheidung betrifft einen Einzelfall; übertragbar ist sie nur, wenn die Umstände vergleichbar sind.
Das sollten Sie jetzt tun
- Aufforderungsschreiben der Krankenkasse mit Datum und Fristende notieren.
- Vor Antragstellung die Folgen für Krankengeld, Arbeitsverhältnis und Rente klären.
- Gegen eine unberechtigte Aufforderung rechtzeitig Widerspruch einlegen.
- Nach der Reha den Entlassungsbericht anfordern und prüfen.
Ihre Situation einschätzen lassen
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.
Stand: November 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.